Besondere Nutzungsbedingungen (BNB) von Stattauto Kassel
Die folgenden Besonderen Nutzungsbedingungen (BNB) von Stattauto Kassel ergänzen die Allgemeinen Nutzungsbedingungen in verschiedenen Punkten ohne den Wortlaut im Einzelnen zu wiederholen. Der Bezug ist jeweils in der Überschrift kenntlich gemacht.
Für die Teilnahme bei STATTAUTO Kassel und die Nutzung der Fahrzeuge der Organisation gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen der ecs-Mitgliedsorganisationen (ANB), soweit in den vorliegenden ergänzenden Bestimmungen der Besonderen Nutzungsbedingungen (BNB) von STATTAUTO Kassel nicht ausdrücklich anderes erklärt wurde, ferner die Preisangaben, Nutzungsanleitungen und Erklärungen in den Hand
büchern von STATTAUTO Kassel – alles jeweils in der gültigen Fassung – sowie die schriftlich mitgeteilten Änderungen. (Die Handbücher sind diesbezüglich von den TeilnehmerInnen zu ergänzen.)
zu § 1 ANB „Allgemeine Rechte und Pflichten“
Der/die TeilnehmerIn erhält mit Zahlung einer Kaution, eines Aufnahmebeitrages und der monatlichen Grund
gebühr (Monatsbeitrag) Nutzungsrechte an den Fahrzeugen von STATTAUTO und das Recht die übrigen Leistungsangebote in Anspruch zu nehmen. Die Rechnungsstellung der Monatsgebühr und der in Anspruch genommenen Leistungen erfolgt gem. den jeweils gültigen Tarifen, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.
Gemeinschaftsverträge
Mehrere TeilnehmerInnen können einen gemeinsamen Vertrag abschließen. Sie erhalten eine gemeinsame Buchungsnummer (Teilnahme-Nummer) und ggf. mehrere Tresorschlüssel. Die TeilnehmerInnen einer Vertragsgemeinschaft haften gegenüber der Organisation für alle Forderungen gesamtschuldnerisch. Die Personen einer Vertragsgemeinschaft bevollmächtigen sich durch den Abschluß des Vertrages gegenseitig, Erklärungen für oder gegen jede der übrigen Personen gegenüber der Organisation abzugeben oder entgegenzunehmen. Die einzelnen Personen einer Vertragsgemeinschaft können unabhängig voneinander ihren Anteil an dem Vertrag zu den genannten Kündigungsbedingungen kündigen. Der Vertrag der übrigen bleibt bestehen und wird zu den dann eintretenden Konditionen weitergeführt. Die Kaution wird im Falle der Kündigung zu gleichen Anteilen zurückgezahlt, ungeachtet dessen, wer die Kaution bezahlt hat, sofern nicht vertraglich anderes vereinbart wurde. Die Klärung der Besitzansprüche bleibt den TeilnehmerInnen überlassen.
Verträge mit Firmen, Vereine, Institutionen
Juristische Personen und u.a. Unternehmen können nach Abschluß eines Teilnahmevertrages Mitarbeiter des Unternehmens mit Fahrten beauftragen. Sie verpflichten sich, die beauftragten Personen namentlich STATTAUTO mitzuteilen, sie über die Nutzungsanleitungen ausreichend zu informieren und die Führerscheine der beauftragten Personen persönlich einzusehen. Die Firma haftet für Kosten, Vertragsstrafen und Schäden, die von den Beauftragten verursacht wurden.
Probezeit
Eine Probezeit kann schriftlich vereinbart werden. Während der Probezeit wird eine Kautionsanzahlung in Höhe von € 150,00 erhoben. Monatsbeiträge werden während dieser Zeit nicht berechnet. Die restliche Kaution, Aufnahmegebühren und Monatsbeiträge sind ohne besondere Zahlungsaufforderung ab Beendigung der Probe
zeit fällig, sofern nicht vor Ablauf der Probezeit gekündigt wurde. Während der Probezeit kann frist- und formlos durch Abgabe der Zugangsmittel (Tresorschlüssel etc.) gekündigt werden.
Einschränkung der Nutzungsrechte
Während der Probezeit können die Nutzungsrechte eingeschränkt werden. Die Inanspruchnahme von Leistungen über die Nutzung der Fahrzeuge von STATTAUTO hinaus ist während der Probezeit ausgeschlossen (z.B. Quernutzung; Bezug von DB-Tickets und KVG-Jahreskarte). Die Nutzungsrechte können auch außerhalb der Probezeit eingeschränkt oder aufgehoben werden, wenn offene Rechnungsbeträge die eingezahlte Kaution übersteigen. Bei dauerhaftem oder erheblichem Zahlungsverzug ist eine fristlose Kündigung möglich.
zu § 2 ANB „Tresorschlüssel und Kaution“
Mit Abschluß eines Teilnahmevertrages erhält der/die TeilnehmerIn die Zugangsmittel zu den Tresoren (Tresorschlüssel, ggf. Tresor-Card + PIN-Code) sowie eine Buchungsnummer (Teilnahme-Nummer). Der/die TeilnehmerIn bezahlt einen Aufnahmebeitrag gem. Preisliste und eine Mindestkaution oder eine erhöhte Kaution. Die Kaution wird spätestens drei Wochen nach Vertragsende, vorbehaltlich einer Verrechnung mit noch offenen Forderungen, zurückgezahlt. Die Mindestkaution wird nicht verzinst, die erhöhte Kaution wird mit dem in der Preisliste angegebenen Zinssatz verzinst. Der/die Teilnehmerin bezahlt einen monatlichen nutzungs
unabhängigen Beitrag (Monatsbeitrag) gem. Preisliste. Der/die Teilnehmerin haftet für die ausgehändigten Zugangsmittel (Tresorschlüssel, Tresor-Card) bei Verlust in der in der Preisliste angegebenen Höhe; im Falle von Mißbrauch oder verspäteter oder unterlassener Mitteilung für alle eingetretenen Schäden und Kosten in voller Höhe.
zu § 3 ANB „Buchungspflicht“
Die Buchung ist kostenfrei, der/die TeilnehmerIn trägt die eigenen Telefonkosten. Für vorsätzliche Nutzung außerhalb des gebuchten Zeitraums und für Verspätungen können Strafgebühren gemäß der jeweils gültigen Preisliste erhoben werden.
zu § 4 ANB „Mietdauer“
Die Mietdauer umfaßt den gebuchten Zeitraum, sie beginnt und endet jeweils zur halben oder vollen Stunde. Halbe oder angebrochene halbe Stunden werden mit dem halben Stundentarif berechnet. Die Mindest
buchungsdauer beträgt eine Stunde. Der/die Teilnehmerin bezahlt einen Zeittarif für die gesamte Buchungszeit, sofern die Buchung nicht storniert wurde.
zu § 5 ANB „Stornierungen“
Gebuchte Zeiträume können ganz oder teilweise storniert werden. Teilstornierung beginnen und enden jeweils zur vollen oder halben Stunde. Rückwirkende Stornierungen sind nicht möglich. Bei einer Teilstornierung nach Beginn des gebuchten Zeitraums muß der zu stornierende Zeitraum mindestens vier Stunden umfassen. Ist das Fahrzeug zur gebuchten Zeit nicht an der Station oder defekt, so ist die Fahrt zu stornieren. Der/die TeilnehmerIn erhält eine Gutschrift gemäss der gültigen Preisliste. Erstattung einer Taxifahrt bis maximal zur gleichen Höhe. Darüber hinausgehende Erstattungen nur nach vorheriger Vereinbarung.
zu § 6 ANB „Verlängerung der Mietzeit“
Kann der Rückgabezeitpunkt nicht eingehalten werden, so muß die Buchung verlängert werden. Verlängerungsbuchungen können nur vor Ablauf der Mietzeit erfolgen. Kann eine Verlängerungsbuchung nicht durchgeführt werden, weil das Fahrzeug bereits für eine/n andere/n TeilnehmerIn reserviert wurde und die Rückgabe dennoch nicht eingehalten werden, so ist die Buchungszentrale über den Zeitpunkt der Rückgabe zu informieren. Eine Verspätungsgebühr wird erhoben (s. „zu §3 ANB Buchungspflicht“).
zu § 7 ANB „Überprüfen des Fahrzeugs vor Fahrtantritt“
Der/die TeilnehmerIn wird ausdrücklich gebeten, Mängel in die Mängelliste einzutragen. Die Einschätzung, ob ein Fahrzeug verkehrstauglich ist, liegt in der Verantwortung des/der TeilnehmerIn. Über größere Schäden oder defekte Fahrzeuge ist die Buchungszentrale oder die STATTAUTO-Geschäftsstelle unverzüglich zu unterrichten.
Hält der/die TeilnehmerIn diese Mitteilungspflicht nicht ein, haftet er/sie für alle hieraus der Organisation entstehenden Schäden.
zu § 9 ANB „Behandlung des Fahrzeugs“
Das Fahrzeug ist mit mindestens 1/4 gefüllten Tank zurückzustellen, andernfalls kann eine Strafgebühr gemäß der jeweils gültigen Preisliste erhoben werden.
zu § 11 ANB „Versicherungen“
Die Selbstbeteiligung für von dem/der TeilnehmerIn verursachte Schäden beträgt beim ersten Unfall innerhalb von drei Jahren € 400,00 für Haftpflichtschäden, € 800,00 für Kaskoschäden und € 200,00 für Teilkaskoschäden. Treten alle drei Schäden gleichzeitig auf, so ist die Haftung auf € 1000,00 begrenzt. Bei erneutem Unfall innerhalb der o.g. Frist wird die Selbstbeteiligung und die Höchstgrenze erhöht. Die jeweils gültigen Beträge sind der Preisliste zu entnehmen.
zu § 12 ANB „Unfälle und Schäden“
Bei geringfügigen Schäden kann der/die TeilnehmerIn Reparaturen bis zu € 150,00 bei einem Fachbetrieb eigenständig ausführen lassen. Der/die TeilnehmerIn haftet der Organisation gegenüber für Schäden, die sich aus der Nichtbeachtung der in § 12 ANB aufgeführten Bestimmungen, der gesetzlichen Vorschriften oder Versicherungsbedingungen ergeben in voller Höhe.
zu § 13 ANB „Rückgabe“
Im Fall einer nicht ordnungsgemäßen Rückgabe behält sich STATTAUTO die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
zu § 15 ANB „TeilnehmerInnenmitbestimmung“:
STATTAUTO Kassel verpflichtet sich zur Zusammenarbeit, insbesondere Beratung über grundlegende geschäftspolitische Entscheidungen und umfassende Information zum Geschäftsablauf, mit Interessen
vertretungen der TeilnehmerInnen. Darüber hinaus findet eine TeilnehmerInnenmitbestimmung über regelmäßig durch STATTAUTO Kassel einzuberufende TeilnehmerInnenversammlungen nicht statt.
Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder der in Bezug genommenen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der Bedingungen im übrigen nicht berührt. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen sind die Vertragsparteien verpflichtet, an ihrer Stelle eine Regelung zu treffen, die der ursprünglich vorgestellten mit rückwirkender Kraft am nächsten kommt. Die bisher gültigen Besonderen Nutzungsbedingungen von STATTAUTO Kassel werden mit Rechtskraft der vorliegenden Nutzungsbedingungen für ungültig erklärt.
Gerichtsstand ist Kassel.
Kassel, 1. Januar 2006