Versicherung
Alle Stattautos haben einen umfassenden Versicherungsschutz.
Abgedeckt sind
- Haftpflicht (gesetzlich vorgeschrieben)
- Vollkasko (Schäden am eigenen Fahrzeug)
- Teilkasko (Vandalismus, Wildschaden, Steinschlag)
- Pannen bei Fernreisen (nur PKW und ab einer Entfernung > 50km von Kassel)
Allerdings gibt es bei selbstverschuldeten Schäden eine Selbstbeteiligung. Die maximale Selbstbeteiligung für Kasko- und Haftpflichtschäden beträgt 1.200 €, für Teilkaskoschäden 250 €.
Fahranfänger zahlen während der gesetzlichen Probezeit einen Aufschlag von 50% auf die Selbstbeteiligung.
Die Höhe der Selbstbeteiligung bei Kasko- und Haftpflichtschäden kann mit dem Sicherheitspaket auf 250 € gemindert werden, bei Teilkasko gibt es keine Reduzierung.
Das Sicherheitspaket ist personenbezogen und kann jährlich im Voraus jederzeit überwiesen/gezahlt werden. Die Wirkung tritt am Folgetag des Zahlungseingangs ein.
Das Sicherheitspaket beträgt jährlich für eine Person 60,00 €, für jede weitere Person bei einem Gesellschaftsvertrag 30,00 €.
Des weiteren für Fahranfänger in der gesetzlichen Probezeit 90,00 €.
Preise gültig ab 1.4.2020
Selbstbeteiligung
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ohne Sicherheitspaket
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mit Sicherheitspaket
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Kasko +Haftpflichtschaden
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max. 1200 €*
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max. 250 €*
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Teilkaskoschaden
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max. 250 €*
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max. 250 €*
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*Fahranfänger zahlen während der gesetzlichen Probezeit 50% Aufschlag
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