• Versicherung

    Alle Stattautos haben einen umfassenden Versicherungsschutz.

    Abgedeckt sind

    • Haftpflicht (gesetzlich vorgeschrieben)
    • Vollkasko (Schäden am eigenen Fahrzeug)
    • Teilkasko (Vandalismus, Wildschaden, Steinschlag)
    • Pannen bei Fernreisen (nur PKW und ab einer Entfernung > 50km von Kassel)

    Allerdings gibt es bei selbstverschuldeten Schäden eine Selbstbeteiligung. Die maximale Selbstbeteiligung für Kasko- und Haftpflichtschäden beträgt 1.200 €, für Teilkaskoschäden 250 €.
    Fahranfänger zahlen während der gesetzlichen Probezeit einen Aufschlag von 50% auf die Selbstbeteiligung.

    Die Höhe der Selbstbeteiligung bei Kasko- und Haftpflichtschäden kann mit dem Sicherheitspaket auf 250 € gemindert werden, bei Teilkasko gibt es keine Reduzierung.

    Das Sicherheitspaket ist personenbezogen und kann jährlich im Voraus jederzeit überwiesen/gezahlt werden. Die Wirkung tritt am Folgetag des Zahlungseingangs ein.

    Das Sicherheitspaket beträgt jährlich für eine Person 60,00 €, für jede weitere Person bei einem Gesellschaftsvertrag 30,00 €.
    Des weiteren für Fahranfänger in der gesetzlichen Probezeit 90,00 €.

    Preise gültig ab 1.4.2020

    Selbstbeteiligung
    ohne Sicherheitspaket
    mit Sicherheitspaket
    Kasko +Haftpflichtschaden
    max. 1200 €*
    max. 250 €*
    Teilkaskoschaden
    max. 250 €*
    max. 250 €*
    *Fahranfänger zahlen während der gesetzlichen Probezeit 50% Aufschlag