Versicherung bis 31.3.2020
Alle Stattautos haben einen umfassenden Versicherungsschutz.
Abgedeckt sind
- Haftpflicht (gesetzlich vorgeschrieben)
- Vollkasko (Schäden am eigenen Fahrzeug)
- Teilkasko (Vandalismus, Wildschaden, Steinschlag)
- Pannen bei Fernreisen (nur PKW und ab einer Entfernung > 50km von Kassel)
Allerdings gibt es bei selbstverschuldeten Schäden eine Selbstbeteiligung in der jeweiligen Schadensklasse (Kasko, Haftpflicht) in unterschiedlicher Höhe.
Wenn bei einem Ereignis Haftpflicht- und Kaskoschaden zugleich entstehen, gibt es eine gemeinsame Deckelung.
Für den ersten selbstverschuldeten Unfall gilt die Tabelle oberer Teil.
Ab dem 2. Schadensfall steigt die Selbstbeteiligung an (Tabelle unterer Teil).
Auch bei Teilkasko gibt es eine Selbstbeteiligung, allerdings ohne Progression.
Bei Kasko- u. Haftpflichtschäden kann durch eine Haftungsreduktion von 50,00 € (zahlbar jährlich im voraus) eine Verminderung der Selbstbeteiligung vereinbart werden (siehe Tabelle rechte Spalte). Eine Haftungsreduktion bei Teilkasko ist nicht möglich.
Haftung (Selbstbeteiligung bei Kfz-Schäden)
Preise gültig ab 1.6.2013
Selbstbeteiligung | ||
Erstschaden*1
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ohne Haftungsreduktion
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mit Haftungsreduktion
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Kaskoschaden
Haftpflichtschaden Teilkaskoschaden |
max. 800,00 €
max. 400,00 € max. 200,00 € |
max. 150,00 €
max. 150,00 € max. 200,00 € |
Insgesamt |
max. 1000,00 €
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max. 250,00 €
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ab dem 2. Schadensfall*
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ohne Haftungsreduktion
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mit Haftungsreduktion
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Kaskoschaden
Haftpflichtschaden Teilkaskoschaden |
max. 1000,00 €
max. 700,00 € max. 200,00 € |
max. 800,00 €
max. 400,00 € max. 200,00 € |
Insgesamt |
max. 1300,00 €
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max. 1000,00 €
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* Innerhalb einer 3-Jahres-Frist nach dem ersten Ereignis
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